1.1. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Spätestens mit der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Verkaufsbedingungen durch den Käufer, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Im übrigen gelten ergänzend die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ zum jeweils aktuellen Stand.
1.2. Abweichungen von den Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen
Vertrag.
2.1. Das Angebot ist freibleibend, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die
Preise verstehen sich rein netto ab München verzollt. Kosten für Verpackung,
Abfertigung und Fracht gehen zu Lasten des Käufers. Die Preise sind bemessen
auf der Grundlage von Art und Umfang des Angebots und können geändert
werden, wenn Änderungen in der Bestellung durch den Käufer vorgenommen
werden.
2.2. Für die Auswahl des günstigsten Versandweges übernehmen wir keine Haftung. Wenn zwischen dem Tag der Bestellung und dem Tag der Lieferung Erhöhungen der Material- und Betriebskosten eintreten, behalten wir uns verhältnismäßige Erhöhungen der Preise vor.
2.3. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr, und falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Gegenstand der Bestellung das Werk verlassen hat.
3.1. Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir behalten uns vor, während der Lieferzeit technische Änderungen vorzunehmen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt werden.
3.2. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen sind unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3.3. Alle Angaben von Lieferzeiten in unseren Angeboten sind annähernd und nicht verbindlich. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit beginnt - wenn nicht anders vereinbart - mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht früher als endgültige Übereinstimmung über die Bestellung schriftlich vorliegt. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Unterlieferanten berechtigen uns bei einer eistungsverzögerung zu entsprechender Verlängerung der Lieferzeit, bei Unmöglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag, ohne dass dem Käufer dadurch Schadenersatzansprüche zustehen.
3.4. Bei Nichteinhaltung der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit ist
der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Wird bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert, so hat der Käufer das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sofern die
Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder vereinbarungsgemäß das
unseres Vorlieferanten verlassen hat. Schadensersatzansprüche wegen
Lieferverzuges sind ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder
Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
haben, der Schaden des weiteren nicht auf der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht.
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
4.2. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Auftrage
von uns, ohne dass uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Das Eigentum an
der durch Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache steht uns
zu. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren steht
uns das Miteigentum an der neuen Sache zu nach dem Verhältnis des Werts der
Vorbehaltware zum Wert des Endprodukts. Für den Fall, dass die von uns gelieferten
Waren mit anderen Sachen vermischt oder verbunden werden, überträgt
uns der Käufer hiermit schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache in dem vorgenannten
Verhältnis und verwahrt diese für uns.
4.3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsverbindungen und nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt, weiterveräußern. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ziffer4.10) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
4.4. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei
Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem
Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen,
die an Stelle der Vorbehaltsware treten und sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche
aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
4.5. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Vorbehaltsware, so gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware ergibt. Nimmt der Käufer Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlußsaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht.
4.6. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Wir können diese Ermächtigung bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Übergang des Geschäftsbetriebes des Käufers an Dritte bei beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit oder der Auflösung der Firma des Käufers sowie bei einem Verstoß des Käufers gegen seine Vertragspflichten nach Ziff. 4.3. jederzeit widerrufen. Im Falle des Verzuges jedoch nur nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
4.7. Im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in diesem Falle verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm für Kundenforderungen zustehen, an uns herauszugeben bzw. zu übertragen.
4.8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers bereit, insoweit Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben.
4.9. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.
4.10. Für den Fall des Zahlungsverzuges sowie für den Fall der Rückgängigmachung des Kaufvertrages erklärt der Käufer bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir die beim Käufer befindliche Vorbehaltsware wegnehmen bzw. wegnehmen lassen. In der Wegnahme ist ein Rücktritt vom jeweiligen Liefervertrag nur zu erblicken, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
5.1. Zahlungen sind, wenn nicht anders angegeben, binnen 10 Tagen mit 2% Skonto, andernfalls binnen 30 Tagen netto zu leisten.
5.2. Zahlungen für Auslandslieferungen haben durch unwiderrufliches Bankakkreditiv zu erfolgen. Alle Bank- und Transferspesen gehen zu Lasten des Käufers.
5.3. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu berechnen.
5.4. Dem Käufer bleibt die Nachweismöglichkeit erhalten, es sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden.
5.5. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt, wobei wir diesen Schaden aber nachzuweisen haben.
6.1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen offener Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich unter Einsendung des Packzettels mitzuteilen. Andere Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb der geltenden Gewährleistungsfristen schriftlich erhoben werden. Bei Nichtbeachtung dieser Rügefristen sind Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlosssen.6.2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.
7.1. Bei der Lieferung mangelhafter Sachen haben wir die Gelegenheit, den gerügten Mangel nach unserer Wahl kostenlos zu beseitigen oder gegen die Rücklieferung der bemängelten Ware entweder kostenfrei Ersatz zu leisten oder den Rechnungswert gutzuschreiben oder dem Besteller unter angemessener Wahrung seiner Interessen Minderung zu gewähren.
7.2. Kommen wir einer von uns gewählten Nacherfüllungspflicht nicht oder nicht rechtzeititig nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Besteller im Rahmen der gestzlichen Vorschriften das Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu.
7.3. Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
7.4. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Verantwortung dafür übernehmen, dass die gelieferte Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist und keine Haftung für Defekte übernehmen, die auf die Warenbeschreibung der Hersteller zurückgehen. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurden.
8.1. Haben wir nach Maßgabe der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen
für einen durch uns oder einen Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden einzustehen,
so haften wir bei leicht fahrlässiger Verursachung nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
des Käufers oder eines Dritten. Darüber hinaus haften wir selbst bei
der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schäden.
8.2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Haftung auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beruht.
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
10.1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtsabkommen (EKG/EAG) finden keine Anwendung.
10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall wird eine Regelung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ungültigen Bestimmungen entspricht.
Wir speichern personenbezogene Daten des Käufers mittels elektronischer Datenverarbeitung.